Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,116791
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07 AS (https://dejure.org/2007,116791)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.08.2007 - L 8 B 149/07 AS (https://dejure.org/2007,116791)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. August 2007 - L 8 B 149/07 AS (https://dejure.org/2007,116791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,116791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Unter solchen Umständen sieht es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - jedenfalls außerhalb des Bereichs gerichtlicher Untätigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen - als fraglich an, ob die gesetzlich nicht geregelte Untätigkeitsbeschwerde dem aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit genügen kann (vgl BVerfG 1. Kammer 1. Senat, Beschluss vom 10.6.2005 - 1 BvR 2790/04 - NJW 2005, 2685 RdNr 29; generell ablehnend: Beschluss des Plenums des BVerfG vom 30.4.2003, BVerfGE 107, 395, 416 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1).

    Danach müssen die Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein (Beschluss des Plenums des BVerfG, BVerfGE 107, 395, 416).

    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65; 107, 395, 416).

    Die rechtliche Ausgestaltung des Rechtsmittels soll dem Bürger insbesondere die Prüfung ermöglichen, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl BVerfGE 107, 395, 416).

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Im Hinblick auf diese Entscheidungen verbleibt kein Raum dafür, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken (aA - bezüglich der nachträglichen Feststellung einer Untätigkeit - vor dem Urteil des EGMR vom 8.6.2006 noch BSG (4. Senat) SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 21 ff).

    Ergänzend und im Hinblick auf den hier zu entscheidenden Fall ist noch zu beachten, dass auch nach der Auffassung des 4. Senats des BSG (Beschluss vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 220/04 B SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 21 ff) eine generelle Grenze, bei deren Überschreiten in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit im Klage- und Berufungsverfahren ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK zu vermuten sein soll, bei drei Jahren je Gerichtsinstanz liegt.

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Deshalb geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) davon aus, eine richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde sei kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8.6.2006, NJW 2006, 2389 ff).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Unter solchen Umständen sieht es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - jedenfalls außerhalb des Bereichs gerichtlicher Untätigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen - als fraglich an, ob die gesetzlich nicht geregelte Untätigkeitsbeschwerde dem aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit genügen kann (vgl BVerfG 1. Kammer 1. Senat, Beschluss vom 10.6.2005 - 1 BvR 2790/04 - NJW 2005, 2685 RdNr 29; generell ablehnend: Beschluss des Plenums des BVerfG vom 30.4.2003, BVerfGE 107, 395, 416 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65; 107, 395, 416).
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer ähnlichen Fallgestaltung mit Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - (im Folgenden zitiert nach JURIS) ausgeführt:.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65; 107, 395, 416).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07

    Erhebung der Untätigkeitsbeschwerde nach einer dreijährigen Verfahrensdauer im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Die vom 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 22. Mai 2007 - L 2 B 31/07 R , zugänglich über JURIS) vertretene Ansicht, dass bei über dreijähriger Verfahrensdauer das LSG dem SG aufgeben kann, das Verfahren mit besonderem Vorrang zu bearbeiten und insbesondere Termin zur mündlichen Verhandlung bis zu einem vom LSG bestimmten Termin anzuberaumen (so der Tenor der Entscheidung), wird vom Senat nicht geteilt.
  • BFH, 04.10.2005 - II S 10/05

    Verfassungsrechtlich gebotene Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Dementsprechend haben auch der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 4.10.2005 - II S 10/05 - RdNr 4; Beschluss vom 24.5.2006 - VII S 12/06 - RdNr 5) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2006 - 10 B 68/06 - RdNr 1) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der "verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde" nicht gibt.".
  • BFH, 24.05.2006 - VII S 12/06

    Keine Untätigkeitsbeschwerde bei Kostensachen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Dementsprechend haben auch der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 4.10.2005 - II S 10/05 - RdNr 4; Beschluss vom 24.5.2006 - VII S 12/06 - RdNr 5) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2006 - 10 B 68/06 - RdNr 1) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der "verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde" nicht gibt.".
  • BVerwG, 05.12.2006 - 10 B 68.06

    Zulässigkeit einer "Untätigkeitsbeschwerde" an das Bundesverwaltungsgericht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht